Insbesondere Feiertage und Ferien sind häufig ein Zeitpunkt für Krisen und Trennungen: Dann gibt es wieder mehr gemeinsame Zeit und auch Raum für Auseinandersetzungen, für die in der Alltagshektik kein Platz war, und die jetzt eskalieren können.

Kinder aus Konflikten raushalten!

Zum Schutz der Kinder gelten besondere Verhaltensempfehlungen. Sie sollten grundsätzlich aus den Konflikten herausgehalten werden und im Idealfall die Streitigkeiten nicht mitbekommen. Das ist in der Praxis leider nicht so leicht. Wie sensibel Kinder sind, zeigt sich nicht nur daran, dass sie ihre Eltern bitten, sich nicht schon wieder zu streiten. Dies kann der Punkt sein, an dem eine Mediation, Eltern- oder Paarberatung die Probleme lösen kann, bevor sie so weit eskalieren, dass die Beziehung in die Brüche geht.

Keine Gewalt!

Körperliche Gewalt ist selbstverständlich zu vermeiden! Kinder dürfen dies auf keinen Fall mitbekommen, denn sie reagieren in der Regel traumatisch darauf. Ob und wie sie die Gewalterfahrungen in der Familie verarbeiten, zeigt sich häufig erst viel später. Und natürlich ist Gewalt gegenüber Kindern unbedingt zu vermeiden. Kinder haben ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Jegliche Form von Gewalt, auch Züchtigungen als Erziehungsmittel, ist zu unterlassen. Fachkräfte und Jugendämter schauen sehr genau und können bei einer Gefahrenlage jederzeit die Kinder aus konfliktbeladenen Situationen herausholen.

Gemeinsam Entscheidungen anstreben!

Stellt sich die Frage einer Trennung oder einer „Auszeit“, muss über den Verbleib und die Betreuung der Kinder entschieden werden. Idealerweise treffen die Eltern hierzu eine gemeinsame Entscheidung. Grundsätzlich sollen die Kinder nicht mit in diese Entscheidung einbezogen werden. Erst bei größeren Kindern kommt dies in Betracht. So entscheiden Gerichte hierzu bei Kindern ab 14 Jahren nicht mehr gegen den Willen des Kindes, es sei denn, der Kindeswille würde eine Gefährdung für die eigene Entwicklung bedeuten. Das könnte unter Umständen der Fall sein, wenn der Elternteil, für den das Kind sich ausspricht, dem Kind unangemessene Freiräume bietet, sich nicht um die Erziehung kümmert und das Kind zu sehr sich selbst überlasst oder aber den anderen Elternteil bei Erziehungsfragen ausgrenzt und den Umgang nicht fördert.

Den Partner nicht schlecht machen!

Ein absolutes No-Go ist der unangekündigte Umzug mit den Kindern an einen unbekannten und womöglich geheimen Ort. Kinder, denen der Umgang mit einem Elternteil verwehrt wird und denen ein absolut negatives Bild über diesen Elternteil vermittelt wird, stürzen nicht selten in persönliche Krisen. Sie beziehen dieses negative Bild auch zur Hälfte auf sich selbst, denn schließlich stammen sie ja von beiden Eltern ab. Aus diesen Erwägungen heraus ist auch das Drohen mit der Polizei oder das Herbeirufen der Polizei zu vermeiden. Für Kinder stellt sich das Auftreten der Polizei bei einem Streit der Eltern als traumatisches Erlebnis dar: Eigentlich vertrauen sie ja beiden Eltern – und nun muss wegen eines Elternteils die Polizei kommen? Selbstverständlich gibt es Ausnahmesituationen, in denen das Misstrauen begründet ist und ein Polizeieinsatz zum Schutz von Personen notwendig sein kann.

Gemeinsam Regelungen finden!

Leben die Eltern bereits getrennt, sollten sie sich über den Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteil einigen. Meist sehen die ersten Regelungen nach der Trennung zum Umgang an den Feiertagen vor, dass der betreuende Elternteil mit den Kindern den Heiligen Abend verbringt und der andere Elternteil die Kinder ab dem ersten oder zweiten Weihnachtsfeiertag für die erste Ferienhälfte der Winterferien zu sich nimmt. Ab dem zweiten Jahr der Trennung wird jedoch zu diskutieren sein, ob nicht auch der umgangsberechtigte Elternteil den Heiligen Abend mit den Kindern verbringen kann. In keinem Fall sollte ein Elternteil ganz allein Dispositionen bezüglich der Kinder treffen, das heißt sie zu verplanen oder Ferien für sie zu buchen. Gleiches gilt, wenn man die Kinder als „Pfand“ zum Erreichen anderer Ziele einsetzt, z. B. bei Unterhaltsfragen. Diese Verhaltensweisen werden von Fachkräften und Gerichten sehr negativ bewertet. Kinder brauchen verlässliche Regelungen, die auch eingehalten werden.

Sich fachlichen Rat und Hilfe holen!

Abschließend lässt sich festhalten, dass auch im Rahmen der Trennung und Scheidung ein Wohlverhalten der Eltern das Idealbild ist, das leider häufig nicht erreicht wird. Hilfe bieten Mediatoren, Berater und Rechtsanwälte, die die Situationen der Eltern individuell erfassen und situationsbezogen beraten.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Thorsten Harnack, Wellmann & Kollegen Rechtsanwälte, Darmstadt.