Ob zum Getränkekauf oder für den Weg zur Kita: Lastenräder sind eine bequeme und umweltfreundliche Alternative zur Fahrt mit dem Auto. Doch wie sieht es rechtlich aus? Laut ADAC gelten Lastenräder ohne oder mit Tretunterstützung bis maximal 25 km/h als Fahrräder. Das bedeutet, dass Lastenradler bei entsprechender Ausschilderung den Radweg benutzen müssen. Sie dürfen nur dann auf die Fahrbahn ausweichen, wenn das Befahren des Radwegs zum Beispiel wegen zu geringer Breite unzumutbar ist. Beim Parken auf Gehwegen dürfen Fußgänger durch Lastenräder nicht behindert werden. Dafür dürfen Lastenradler in Ladezonen mit eingeschränktem Halteverbot wie ein Auto zum Be- und Entladen auf der Fahrbahn halten. Grundsätzlich gilt, dass Lasten und Tiere immer ordnungsgemäß gesichert werden müssen.

Tipps: Schwere Gegenstände nach unten packen, hohe Ladung mit einem Netz sichern. Kinder bis sieben Jahre dürfen in Lattenrädern befördert werden. Allerdings nur, wenn in den Transportboxen geeignete Sitze, möglichst mit Sicherheitsgurten, vorhanden sind.