Beim Anziehen werden Tipps zum Outfit gegeben, die Espressomaschine gestartet und erste Einkäufe getätigt. Sci-Fi? Nein, bereits Realität.

Alexa, Siri, Google und ein paar wenige bekannte Namen haben diese Dienste. Ihre Nutzung ist denkbar einfach. Man benötigt eine Registrierung, einen Sprachassistenten, eine Internetverbindung, eine App auf dem Smartphone und nach ein paar Einstellungen geht es los. Die Sprachassistenten erledigen schon nach kurzer Zeit auf Zuruf Sachen, die wir vorher selbst machen mussten.

Aber wie funktioniert das? Was passiert im Hintergrund und was bedeutet das? Ich möchte niemandem den Spaß verderben, aber man sollte einige Aspekte der schönen neuen Welt kennen.

Funktionsweise

Mit der Registrierung des Services wird ein Nutzungsvertrag abgeschlossen. Dieser regelt neben Vertragspartner, Leistungen und Kosten u.a. auch den Schutz der Daten des Users.

Bei der Einrichtung der Dienste werden dann Daten wie Wohnort, Anschrift und Standort des Sprachassistenten sowie Vorlieben bei Musik und Sport etc. gespeichert.

Auf Zuruf des Schlüsselwortes speichert der Sprachassistent die gesprochene Nachricht und übermittelt sie an einen zentralen Server, bei Alexa ist das amazon.com Inc in den USA, wo diese verarbeitet wird. Die Antwort wird an den Sprachassistent zurückgeschickt.

Über Verknüpfungen mit Bestell-Accounts (z.B. bei Amazon) oder Skills (Dienste von Drittanbietern wie Tickets) kann man sogar Bestellungen auf Zuruf auslösen.

Bedenken

Die Daten, die für die Verarbeitung des Befehls erforderlich sind, und die Nachricht werden in ein anderes Land, zumeist die USA, übertragen.

Nach den Datenschutzbestimmungen von Amazon werden die Daten solange gespeichert, bis die Aktion erledigt ist. Hat der User eine Flatrate für Musik oder nutzt er kostenlose Nachrichtendienste, müsste das also gleich gelöscht werden. Dagegen sehen die Nutzungsbedingungen von Alexa vor, dass Sprachbefehle gespeichert werden, um die Spracherkennung zu verbessern. Man kann sie sich in der Historie sogar ansehen. Die Nutzungsbedingungen von Alexa empfehlen, auf eine Löschung der Daten zu verzichten, da sonst die Qualität der Dienste leiden könnte.

Ausdrücklich erlaubt ist der Verkauf eines Unternehmensteils mit den gespeicherten Daten, womit die Kontrolle über meine Daten im Internet faktisch nicht mehr möglich sein wird.

Wird Alexa & Co mit Kalender und Adressbuch verknüpft, werden sämtliche Daten auf den Server des Betreibers im Ausland weitergegeben. Hat der Betroffene nicht die Zustimmung sämtlicher Personen aus dem Adressbuch oder Kalender, ergeben sich u.U. Schadensersatzansprüche der Betroffenen und des Arbeitgebers, da der betriebliche Datenschutz des Arbeitgebers betroffen sein kann. Es gibt supranationale Abkommen zu den Schutzniveaus, aber ob damit die Einhaltung der europäischen Schutzstandards in jedem Fall gewährleistet ist, ist nicht abschließend geklärt.

Das Auslösen von Bestellungen über den Sprachassistenten kann durch einen Sicherheitscode gesteuert werden. Kennen Kinder diesen und bestellen Sachen, kann die Bestellung nach den Regelungen zum e-commerce widerrufen werden und muss nicht bezahlt werden. Wie dies aber ist, wenn Kinder digitale Inhalte bestellen und gleich konsumieren, muss noch von der Rechtsprechung geklärt werden.

Der Schutz der Persönlichkeitsrechte bei der Veröffentlichung von Fotos mit Kindern ist inzwischen weit verbreitet, hingegen ist der Schutz der Daten bei der Nutzung der Sprachassistenten viel weniger ausgeprägt. Risiken und Nutzen zeigen die Skandale bei Facebook, Filme wie Minority Report oder Serien wie CSI. Die Nutzung von Daten im Internet muss nicht immer negativ gesehen werden. Rechtlich sollte aber zukünftig ein möglichst hohes und durchsetzbares Schutzniveau gelten. Im Übrigen kann nur zur Datensparsamkeit geraten werden.

Rechtsanwalt Thorsten Harnack
Rechtsanwalt LL.M.
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